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■ ArbeitszeitAb der Pforte

Kassel (AP) – Für Angestellte des öffentlichen Dienstes beginnt die Arbeitszeit mit dem Betreten des Gebäudes, in dem sie beschäftigt sind. Mit dieser Entscheidung gab das Bundesarbeitsgericht in Kassel mehreren Krankenschwestern recht. Die Krankenhäuser, bei denen sie arbeiten, wollten ihnen den Weg vom Eingang bis zur Station nicht anrechnen.

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