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Gelder für den Mittelstand

Privatpersonen können mit einer Mindesteinlage von 10.000 Mark über eine Beteiligungsgesellschaft Optionsscheine erwerben / 1.400 Unternehmen konnte bereits geholfen werden  ■ Von Severin Weiland

Die Frauenzeitschrift Sibylle schwört auf das Modell: Als im Mai eine Gruppe von Mitarbeitern das frühere DDR-Blatt dem westdeutschen Gong-Konzern abkaufte, fehlte das nötige Kapital. Man wandte sich an die Beteiligungsgesellschaft Berlin, die ein neuartiges Konzept anbot: das sogenannte Optionsrechtskapital. Damit sollen Spargelder von Privatpersonen in Eigenkapital von kleineren und mittleren Unternehmen umgewandelt werden. Flugs kratzten die Mitbeiter von Sibylle ihre eigenen Sparkonten an, gewannen auch Freunde und Bekannte für ihr Projekt. 300.000 Mark kamen schließlich zusammen. Für Regina Conradt, eine der beiden Geschäftsführerinnen der Zeitschrift, ist das Modell „gerade im Ostteil der Stadt, wo meistens die Rücklagen fehlen, eine der günstigsten Möglichkeiten, zu Kapital zu kommen“.

Durch das neue Konzept, das seit März dieses Jahres praktiziert und von der Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen unterstützt wird, soll die dünne Eigenkapitaldecke von kleinen und mittleren Unternehmen verstärkt werden. Seit März dieses Jahres brachten bereits 74 Anleger in 23 Betrieben rund 5,4 Millionen Mark ein. Damit konnten insgesamt 393 Arbeitsplätze gesichert und 89 neu geschaffen werden, wie gestern Arbeitssenatorin Christine Bergmann und die Geschäftsführerin der Beteiligungsgesellschaft, Marlene Kück, erklärten. Darüber hinaus seien weitere 53 Interessenten mit einem Gesamtvolumen von rund 80 Millionen Mark in einer Anlegerkartei der Beteiligungsgesellschaft verzeichnet.

Für die Mindesteinlage von 10.000 Mark erhält der Anleger einen Zinssatz, der in der Regel über dem für Sparbriefe und festverzinsliche Wertpapiere liegt. Nach frühestens 36 Monaten kann das Geld zurückverlangt werden. Den Nominalwert zahlt dann die Beteiligungsgesellschaft aus. Sollte das Unternehmen in Konkurs gehen, droht kein Risiko: Auch in diesem Fall springt die Beteiligungsgesellschaft in die Bresche.

Seit ihrer Gründung vor zwei Jahren hat die Beteiligungsgesellschaft bereits rund 1.400 Unternehmen durch Beteiligungen oder Bürgschaften helfen können. Nur 18 Betriebe seien in dieser Zeit „notleidend“ geworden, meinte Kück. Die Kriterien bei der Vergabe der neuen Optionsrechte seien ebenso streng: „Wir prüfen die Unternehmen, als wenn es sich um einen Großbetrieb wie Siemens handeln würde.“ Damit lege man in der Regel strengere Maßstäbe an als manche Banken bei der Kreditvergabe. Die Unternehmen selbst müssen neben dem Zinssatz an die privaten Geldgeber jährlich noch eine zusätzliche Optionsgebühr von zwei Prozent an die Beteiligungsgesellschaft abführen. Die Höchstsumme, mit denen einzelne Unternehmen gefördert werden, beträgt 400.000 Mark.

Informationen: Beteiligungsgesellschaft Berlin mbh, Weydingerstraße 14–16. 10178 Berlin. Telefon: 28 40 92 30. Mo.–Fr. von 9–13 Uhr und 14–17 Uhr.

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