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Rechtswidrige Abschiebehaft?

■ Betr.: „Ungleich härter als im Nor malvollzug“, taz vom 26.7.94

Kein Wunder, daß es in der Abschiebehaft härter als im Normalvollzug zugeht. Denn abgesehen vom Vollzug der Abschiebehaft in Justizvollzugsanstalten (im Wege der Amtshilfe gem. §§ 185ff StVollzb) fehlt eine gesetzliche Grundlage, in der die Durchführung, also die Form der Haft und die Rechte der Häftlinge, geregelt ist.

Zuvor hat das Bundesverfassungsgericht schon 1972 (BVerfGe 33,1) klargestellt, daß die Grundrechte von Gefangenen nur durch Gesetz eingeschränkt werden dürfen, die Form der Haft also gesetzlich geregelt sein muß. Doch scheinen für AusländerInnen in Haft andere Maßstäbe zu gelten. Oder könnte es sein, daß in unserem Rechtsstaat eine rechtswidrige Abschiebehaft vollzogen wird? Sven Sommerfeldt, Bremen

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