■ Kündigung
: Schutz für Ex-Stasis

Kassel (AP) – Der besondere Kündigungsschutz für Personalräte im öffentlichen Dienst gilt auch für Ex-Stasi-Mitarbeiter. Wenn der Arbeitgeber sie wegen ihrer politischen Vergangenheit entlassen will, muß er daher erst die Zustimmung des Personalrates einholen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht gestern in einem Musterprozeß gegen die BRD.