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Irrtum

■ betr.: „Albanische Homos beken nen sich“, taz vom 27.6.94

Die AutorInnen des Sachbuches „Rosa Liege unterm Roten Stern“, herausgegeben von der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien, haben in der Tat aufgrund unvollständiger Informationen aus den ihnen zur Verfügung gestandenen Quellen die Falschinformation verbreitet, das Totalverbot homosexueller Handlungen, der § 239 alban. StGB aus den fünfziger Jahren, sei 1977 aufgehoben worden.

Tatsächlich ist damals das Totalverbot jedoch nur aus dem Kapitel über die Sexualdelikte als § 137 StGB in den Abschnitt über die „Verbrechen gegen die gesellschaftliche Moral“ hinübergewechselt. Auch § 137 StGB, der heute noch in Kraft ist, sieht bis zu zehn Jahren Gefängnis für homosexuelle Handlungen unter Männern vor. Kurt Krickler, HOSI Wien

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