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Ungewollter Leerstand

■ Bezirksbaustadtrat Klipp: Juristische Probleme verhindern Sanierungsbeginn

Schwerwiegende juristische Probleme sind nach Angaben des Bezirksbaustadtrates im Prenzlauer Berg, Matthias Klipp, der Grund dafür, daß mit Sanierungsbaumaßnahmen in der Fehrbelliner Straße 5 vorerst nicht begonnen werden kann. Bei einem am Mittwoch vergangener Woche veranstalteten Runden Tisch, an dem neben Vertretern der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Prenzlauer Berg (W.i.P) und der Bauverwaltung auch ehemalige Besetzer des Hauses Fehrbelliner Straße 5 teilgenommen hatten, war der zögerliche Beginn der Sanierungsmaßnahmen durch die W.i.P kritisiert worden. Die Wohnungsbaugesellschaft hatte Förderverträge unterschrieben und Geldbeträge in Millionenhöhe erhalten, um den Altbau zu sanieren. Doch unter Hinweis auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse hatte die W.i.P den Beginn der Sanierungsmaßnahmen auf unbestimmte Zeit verschoben. Trotzdem ließ sie die letzten Bewohner vor knapp vierzehn Tagen räumen.

Gestern fanden Gespräche zwischen der Bauverwaltung und der W.i.P zum Thema statt. Dabei stellte sich heraus, daß die W.i.P bis vor kurzem davon ausgegangen ist, daß das Haus Fehrbelliner Straße 5 dem Bundesverwaltungsamt gehöre. Erst vor zwei Wochen habe sich gezeigt, daß das Haus einer Erbengemeinschaft gehöre und man nicht mit baulichen Maßnahmen beginnen könne.

Referatsleiter Dieter Geffers, der als Senatsvertreter an den Gesprächen teilnahm, sprach von einer „komplizierten rechtlichen Situation“, mit der man wenig Erfahrung habe und die zuvor geklärt werden müsse. Allerdings, so Geffers weiter, habe man der W.i.P aufgetragen, unverzüglich mit den Hauseigentümern in Verbindung zu treten, um im Sinne des Förderungsvertrages schnellstmöglich mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen zu können. P.L.

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