: Totalverweigerer verurteilt
Ein Totalverweigerer ist vom Amtsgericht Tiergarten zu zwanzig Stunden Arbeitsdienst in einem gemeinnützigen Verein verurteilt worden. Wie die „Kampagne gegen Wehrpflicht, Zivildienst und Militär“ gestern mitteilte, sei dieses Urteil die bisher niedrigste in Berlin verhängte Strafe gegen einen Totalverweigerer. Der Verurteilte hatte im August 1993 unerlaubt seine Zivildienststelle in einem städtischen Seniorenheim verlassen. Der Angeklagte rechtfertigte sein Fernbleiben unter anderem damit, daß es unverantwortlich sei, Zivildienstleistenden Arbeiten zu übertragen, die nur von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden dürften.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen