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Foto darf nicht veröffentlicht werden

Die Bild-Zeitung darf ein heimlich im Gerichtssaal gemachtes Foto des Vaters von Baby Max vorerst nicht weiter veröffentlichen. Das hat das Berliner Landgericht in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 27 O 607/94). Der Beschluß ist noch nicht rechtskräftig. Der Vater ist inzwischen wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zur Begründung des Eilbeschlusses hieß es nach Angaben von Rechtsanwalt Stefan König, der den Vater von Baby Max vertritt: Ein Angeklagter müsse darauf vertrauen können, daß er nicht heimlich im Gerichtssaal abgelichtet werde.

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