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Bewährung für DDR-Grenzposten

■ Urteil im 18. Mauerschützenprozeß: Jeweils 15 Monate

Zwei ehemalige DDR-Grenzposten sind gestern im 18. Mauerschützenprozeß vor dem Berliner Landgericht zu Bewährungsstrafen von jeweils 15 Monaten wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags verurteilt worden. Das Opfer, ein 53jähriger Historiker, ist seit seinem Fluchtversuch vom Oktober 1961 querschnittsgelähmt und an den Rollstuhl gebunden. Der heute 56jährige Postenführer hatte eine Salve in Richtung des Flüchtlings abgefeuert. Dabei nahm er einen tödlichen Treffer in Kauf. Der Mitangeklagte, heute Polizeirat in Dresden, hat nach Erkenntnissen des Gerichts auf einen zweiten Flüchtling geschossen, aber nicht getroffen.

Der Prozeß um das 33 Jahre zurückliegende Geschehen verdeutlichte nach Auffassung der Vorsitzenden Richterin Gabriele Eschenhagen „das ganze Ausmaß der verbrecherischen Ignoranz des DDR-Regimes“. Die jungen bewaffneten Grenzer seien mit Befehlen von Politikern überfordert worden. Die damaligen Machthaber hätten die Opfer und auch die Grenzsoldaten in verbrecherischer Weise mißbraucht.

Auch nach so langer Zeit, argumentierte die Richterin, sei es wichtig, diese Prozesse zur Vergangenheitsaufarbeitung zu führen. Eine Sühne für die Tat sei aber nicht mehr möglich. Dem Historiker sei unvorstellbares Leid widerfahren. Er hatte bei jahrelangen Krankenhausaufenthalten zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen müssen und ist zeugungsunfähig. Der Historiker will nach eigener Darstellung die PDS als Nachfolgepartei der SED für das an ihm begangene Verbrechen auf Schadenersatz verklagen. Nicht geklärt werden konnte, ob der Postenführer den Schuß abgab. dpa

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