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Kein Geld mehr bei besserer Gesundheit

■ Oberverwaltungsgericht: Hilflose Schwerbehinderte bekommt kein Pflegegeld

Hat sich der Zustand einer schwerbehinderten und als „hilflos“ anerkannten Person so weit gebessert, daß sie nicht mehr „hilflos“ im Sinne des Pflegegeldgesetzes ist, wird ihr das Pflegegeld gestrichen. So das gestern mitgeteilte Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG). Im Falle einer zu 100 Prozent als schwerbehindert anerkannten Frau, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ (hilflos) hatte und zugleich Pflegegeldempfängerin war, hat das OVG entschieden, daß sie keinen Anspruch mehr auf Pflegegeld habe. Wer nicht mehr „hilflos“ im Sinne des Pflegegeldgesetzes sei, sei auch mit dem Merkzeichen „H“ nicht berechtigt, die Zahlungen zu beziehen. Daran müsse sich auch die für die Bewilligung von Pflegegeld zuständige Behörde halten.

Der Schwerbehindertenausweis habe insoweit keine bindende Wirkung für das Pflegegeldverfahren, zumal das Merkmal „H“ keine Auskunft über den Grad der Hilflosigkeit gebe, während das Pflegegeld – je nach Schwere der Behinderung – für sechs verschiedene Pflegestufen gezahlt werde. Der Schwerbehindertenausweis diene zwar dem Nachweis der Behinderung für die Inanspruchnahme von Rechten, wie beispielsweise Steuererleichterungen oder als Berechnungsgröße für die Ermittlung der Bedürftigkeit.

Das bedeute aber nicht, daß Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Vermerk „H“ auch von Leistungsträgern, die für die Bewilligung von Pflegegeld zuständig seien, ohne Prüfung der Bewillligungsvoraussetzungen als hilflos und damit leistungsberechtigt angesehen werden müßten. Mit der Pflegegeldzahlung werde ein anderer Zweck verfolgt, nämlich der, den Pflegebedürftigen in die Lage zu versetzen, die Tätigkeiten des Pflegenden finanziell zu vergüten. (Az.: OVG G B 19.93) taz

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