: Überschüssiger Wein kommt in den Destillierkolben
Hoffentlich goutieren die Kunden das edle Tröpfchen, sonst muß er womöglich destilliert werden. Seit heute gilt in Deutschland ein neues Weinrecht, mit dem die Erzeugung des Rebsaftes begrenzt werden soll. So dürfen Winzer von 1997 an nur noch 20 Prozent mehr lagern, als sie pro Erntejahrgang vermarkten. Darüber hinausgehende Mengen müssen bis zum 15. Dezember des folgenden Jahres weiterverarbeitet werden.
Bisher war die Überlagerungsmenge unbegrenzt. Allerdings gibt es in Jahren mit besonders großen Erträgen und hoher Qualität Ausnahmeregeln, damit die Weinkenner sich nicht aus Verzweiflung über die verlorengegangenen Genüsse mit Weinbrand betrinken. Foto: Peter Frischmuth/argus
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