Gesetz gegen Grapscher

■ Jetzt: Abmahnung bis Entlassung

Bonn (AP/taz) –Gute Nachrichten für Frauen: Morgen tritt das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, das Frauen unter anderem erheblich mehr Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz garantiert. Chefs und Arbeitgeber müssen nach den neuen Regelungen Maßnahmen ergreifen, daß Untergebene nicht und vor allem nicht wiederholt sexuell belästigt werden. Wer trotzdem grapscht oder verbal belästigt, dem droht ab jetzt Abmahnung, Versetzung oder sogar die Entlassung. Und wer sich belästigt fühlt, kann sich nicht nur beschweren, sondern sogar unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeit verweigern.

Das Ministerium erklärte, die bisherigen Unklarheiten in der Schadenersatzregelung würden durch eine klare Entschädigungsregelung für die diskriminierte Person abgelöst. Frauen erhalten, wenn sie bei der Bewerbung keine faire Chance hatten, einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch in Höhe von höchstens drei Monatsverdiensten.