piwik no script img

Bestandsschutz bei Pflegegeld

Sozialsenatorin Ingrid Stahmer hat gestern bekräftigt, daß Behinderte bei der Einführung der bundesweiten Pflegeversicherung keine Einbußen befürchten müssen. Rund 40.000 Menschen erhalten Leistungen nach dem Berliner Pflegegesetz, das schon bei geringerer Pflegebedürftigkeit greift als die Pflegeversicherung. Bei den 7.200 Empfängern, die aus der Pflegeversicherung geringere oder keine Leistungen erhalten würden, gelte ein Bestandsschutz. Wie Pressesprecher Wolfgang Zügel versicherte, gilt der Bestandsschutz auch für diejenigen, die nach Einführung der Pflegeversicherung am 1. April 1995 erblinden, gehörlos werden oder pflegebedürftig werden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch das Pflegegeld im Ostteil der Stadt dem Westniveau angeglichen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen