: Erheblicher Klärungsbedarf
■ betr.: „Reps sind als Polizisten un erwünscht“, taz vom 9. 9. 1994
Es ist erfreulich, wenn sich einige Bundesländer nun endlich bequemen, gegen Funktionäre der „Republikaner“ in Staatsdiensten vorzugehen. Daß vollmundigen Aussagen von Politikern, die „Republikaner“ (Reps) seien rechtsextremistisch, nicht unbedingt Taten folgen, zeigt die aktuelle Landtagskandidatenliste der Reps in Bayern: Selbst wenn die 12 ehemaligen Bahn- und Postbeamten sowie Beamte im Altersruhestand nicht berücksichtigt werden, bleiben 21 Beamte auf der Kandidatenliste. Davon weisen sich neben einem Volksschullehrer und einem Berufssoldaten zwei als Richter, drei als Justizvollzugsbeamte und elf als Polizeibeamte aus. Besonders gravierend der Wahlkreis Unterfranken, bei dem fast ein Viertel aller Kandidaten aus diesem Bereich kommt.
Interessant ist auch die aktuelle Kandidatur eines Wolfgang Wengle aus Schechen (Oberbayern), der sich als „Bundesbeamter“ ausweist: Ein Wengle trat schon Ende 1992 auf einer Veranstaltung der oberbayerischen Reps als Referent auf und wurde damals als Kriminalhauptkommissar des Bundeskriminalamtes (BKA) vorgestellt. Das BKA dementiert sofort: Wengle sei nie Mitglied des BKA gewesen. Das rechtsextremistische Organ „DESG-inform“ (1/93) schrieb: „Jetzt hat sich herausgestellt, daß Wengle ein Spitzel des Bundesnachrichtendienstes und 1989 unter falschen Angaben zur Person Parteimitglied geworden ist.“
Da ein enttarnter Verfassungsschützer als Rep-Mitglied keinen Sinn macht und im Normalfall auch vom Verfassungsschutz zurückgezogen wird bzw. die Reps wohl kaum einen solchen als Landtagskandidaten aufstellen würden, bleibt erheblicher Klärungsbedarf.
Diese Zahlen besonders aus dem Polizeibereich sind erschreckend, weil sie auf einen hohen Mitgliederanteil schließen lassen – also nur die Spitze des Eisberges darstellen dürften. Peter Klimann, Hamburg
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