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Sexuelle Belästigung bei der UNO

Catherine Claxton wurde bei ihrer Arbeit im UN-Hauptquartier begrapscht und in ihrer Karriere behindert / Generalsekretär Butros Ghali verweigert die Entschädigung  ■ Aus Genf Andreas Zumach

UNO-Generalsekretär Butros Ghali verweigert einer ehemaligen UN-Mitarbeiterin eine Entschädigung für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Während ihrer Tätigkeit im New Yorker Hauptquartier der Weltorganisation war Catherine Claxton jahrelang von dem damaligen stellvertretenden Generalsekretär Luis Maria Gomez sexuell belästigt und in ihrer Karriere behindert worden. Ein nach Bekanntwerden der Vorfälle eingesetzter UNO-Untersuchungsauschuß empfahl, sie dafür finanziell zu entschädigen. Butros Ghali lehnt das ab.

Laut Claxtons Beschwerde packte Gomez sie im März 1988 in ihrem Büro, küßte sie gegen ihren Willen und begrapschte ihren Busen und Po. Die Beschwerde wurde drei Jahre lang ignoriert, obwohl KollegInnen Claxtons bezeugten, daß sie nach dem Vorfall blaue Flecken hatte. Erst als eine New Yorker Zeitung über den Fall berichtete, kam er 1991 vor die für Personalklagen zuständige höchste UNO-Instanz, das Administrativ-Tribunal. Das lehnte jedoch eine Befassung mit der Klage aus „technischen Gründen“ ab.

Seit 1989 war Gomez Leiter der UNO-Verwaltungsabteilung und damit Claxtons direkter Vorgesetzer. In dieser Funktion verhinderte er mehrfach ihren Aufstieg und versuchte – allerdings vergeblich – ihren Posten abzuschaffen. Dies wurde Ende 1991 durch eine interne Untersuchung des für Diskriminierungsfälle zuständigen UNO-Ausschusses bestätigt. Gomez verweigerte eine Aussage vor dem Ausschuß. Kurz nach seinem Amtsantritt im Januar 1992 beauftragte Butros Ghali eine irische Richterin mit einer UNO-externen Untersuchung der Vorwürfe Claxtons. Laut Ghalis Auftrag sollte die Richterin allerdings auch untersuchen, ob Claxton ihre Vorwürfe „aus niedrigen Motiven“ erhoben habe. In ihrem Untersuchungsbericht vom Februar 1994 gibt die Richterin Claxtons Klagen ohne jede Einschränkung Recht. Unter Berufung auf „das beste Interesse der UNO“ ordnete Butros Ghali sofort die Geheimhaltung aller Akten zu dem Vorgang an und drohte Claxton mit „disziplinarischen Maßnahmen“. Für Gomez, inzwischen stellvertretender Direktor der UNO-Entwicklungsorganisation UNDP, hatte der Fall keine disziplinarischen Konsequenzen. Der 62jährige trat im März 1994 von seinem Posten zurück, mit einer Ruhestandsversorgung von meheren hunderttausend US-Dollar. Claxton klagte daraufhin beim zuständigen Revisionsausschuß der UNO auf Entschädigung in Höhe von 1,5 Millionen Doaller. Sie verlangte, die UNO solle bis zur Entscheidung über ihre Klage keine Ruhestandsempfehlungen an Gomez zahlen. Der Revisionsauschuß richtete eine entsprechende Empfehlung an Ghali, die dieser zurückwies. Daraufhin verklagte Claxton Gomez beim New Yorker Bezirksgericht.

Unter Hinweis auf die diplomatische Immunität des Ex-UNO- Angestellten intervenierte Butros Ghali bei dem Gericht und konnte eine Behandlung der Klage verhindern. Im August empfahl der UNO-Revisionsausschuß schließlich eine Schadensersatzzahlung von 10.000 US-Dollar für die Belästigung sowie von zwei Jahresgehältern „wegen des Verhaltens der UNO-Administration nach Einreichung der Beschwerde“. Doch das letzte Wort hat Butros Ghalis, und dessen Antwort lautet: Nein.

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