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Töpfers Faustrecht

■ Der Castor-Atomtransport muß vor dem AKW Philippsburg stehen bleiben

Berlin (taz) – Niedersachsnes Umweltministerin Monika Griefahn muß heute dem Bundesumweltminister noch einmal erklären, warum sie nicht bereit ist, sieben abgebrannte Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Philippsburg in Gorleben einlagern zu lassen. Klaus Töpfer hat die Ministerin zu diesem Zweck nach Bonn zitiert. Griefahns Argumente dürften allerdings auch ihm bekannt sein: Der Castor-Behälter, in dem die Brennelemente verpackt sind, erwies sich auch in den Augen des TÜV als Fehlkonstruktion. Erst nach mehrmaligen, vergeblichen Versuchen war es gelungen, den Deckel über der radioaktiven Fracht zu verschließen.

Der Behälter steht seither abfahrbereit auf einem Eisenbahnwaggon vor dem Atomkraftwerk. Diese Art, radiaoktive Abfälle längere Zeit zu lagern, ist in keinem Gesetz vorgesehen. Baden-Württembergs Umweltminister Harald Schäfer hat deshalb angeordnet, den Behälter wieder zu entladen und die Brennstäbe ordnungsgemäß in das dafür vorgesehene Kühlwasserbecken im Kraftwerksgebäude einzuschließen.

Dazu kam es nicht. Der Bonner Umweltminister wies den Landeskollegen am Montag abend dienstlich an, den Castor stehen zu lassen. Seit 1983, so die Rechtsbelehrung aus Bonn, bestehe eine „Einlagerungsgenehmigung“ für solche Stoffe im Zwischenlager von Gorleben.

Aber nur, wenn alle anderen atomrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eben das ist nach Meinung des niedersächsischen Umweltministeriums nicht der Fall. Die Bürgerinitiatve gegen Atomanlagen von Lüchow-Dannenberg findet deshalb, Töpfers Anweisung sei schlicht ein „illegaler Akt“. Und auch Minister Schäfer hält die Bonner Entscheidung für „sachwidrig.“ Töpfer müsse dafür die politische und auch strafrechtliche Verantwortung tragen. Er hindere die Landesregierung nämlich daran, „eine illegale Zwischenlagerung von Atommüll zu unterbinden“. Niklaus Hablützel

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