: Kurdische Kinder abgeschoben
■ BGS in Frankfurt ließ Kinder nicht zu Vater nach Bremen
Drei kurdische Kinder im Alter von sieben, zwölf und vierzehn Jahren sind vom Bundesgrenzschutz in Frankfurt nicht zu ihrem Vater nach Bremen gelassen, sondern in die Türkei abgeschoben worden. Diesen Vorwurf der Bremer Rechtsanwälte Schultz und Reimers hat ein Sprecher des BGS Frankfurt bestätigt. Allerdings machen Anwälte und Behörde völlig verschiedene Angaben über die Umstände der Aktion.
Nach Angaben von Schultz und Reimers wurden die Kinder am Flughafen aufgegriffen, als sie zu ihrem Vater wollten. Dieser sei trotz seiner Registrierung beim Ausländeramt Bremen nicht informiert worden. Vielmehr hätten die Beamten mit der Mutter per Dolmetscher telefoniert, die sich in der Südwesttürkei aufhält. Diese habe geäußert, die Kinder sollten nach Bremen, dennoch habe der BGS die Kinder zurückgeschoben.
Ludwig Rippert vom BGS Frankfurt dagegen erklärte , die Beamten hätten „alles getan“, um den Vater der Kinder zu erreichen. Die Mutter habe dagegen gefordert, die Kinder wieder in die Türkei zurückzuschicken, alles sei korrekt nach dem Ausländergesetz verlaufen. Die Anwälte haben nun beim Frankfurter Verwaltungsgericht Klage erhoben, um die Kinder auf Staatskosten wieder nach Deutschland holen zu lassen. bpo
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