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■ Adass Jisroel ist anerkanntJuristische Argumente

Vorgestern abend beendete das Verwaltungsgericht Berlin mit einer überaus bemerkenswerten Entscheidung einen jahrelangen Rechtsstreit. Die kleine israelitische Synagogengemeinde Adass Jisroel darf jetzt mit Fug und Recht behaupten, daß sie nicht nur in der Tradition der alten unabhängigen Vorkriegsgemeinde lebt und arbeitet, sondern daß sie auch direkte Rechtsnachfolgerin der 1939 von den Nazis aufgelösten Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die nationalsozialistische Gesetzgebung „ist als Willkürakt nichtig“, entschied das Gericht.

Politisch, moralisch und juristisch versteht sich dieser Passus der Gerichtsentscheidung allerdings von selbst, denn Nazirecht war kein Recht, sondern Unrecht. Dies hatte auch nicht das Land Berlin, vertreten durch die Kulturverwaltung, bestritten, gegen deren Rechtsauffassung Adass Jisroel geklagt hatte. Zweifelhaft war einzig und alleine, ob Adass Jisroel den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht in den Nachkriegsjahren wegen Inaktivität verloren habe. Dieser Meinung waren sowohl die Jüdische Einheitsgemeinde als auch das Land Berlin. Die jetzt aktive Adass-Jisroel-Gemeinde müsse begründen, warum sie 1954 aus dem Vereinsregister gelöscht wurde und sich bis 1986 nicht mehr geregt hat.

Nur dieser Punkt hatte in den vergangenen Jahren für Sprengstoff gesorgt, vor allem weil die große Jüdische Gemeinde der winzigen vorwarf, Erbschleicherei zu praktizieren. Der Gemeinde Adass Jisroel gehe es nicht um die Bewahrung einer unabhängigen Orthodoxie, so Galinski 1991 zur taz, sondern um den „Grundstücksbesitz“ der 1869 gegründeten Religionsgemeinschaft. Dieser Meinung war auch die Jewish Claims Conference, die 1991 beim Amt für offene Vermögensfragen einen „Rückerstattungsantrag“ für die Adass-Jisroel-Liegenschaften stellte.

Diese Rechtsauffassung teilte jetzt das Verwaltungsgericht nicht. Im Gegenteil. Sie gab dem jetzigen Gemeindevorstand unter der Leitung der Familie Offenberg in allen Punkten recht. Für die zukünftigen Aktivitäten von Adass Jisroel ist dies entscheidend. Denn sollte die Claims Conference immer noch Interesse an der Synagoge, dem Friedhof und dem Gemeindehaus von Adass Jisroel haben, müßte sie schon beim Oberverwaltungsgericht eine Aufhebung des Urteils beantragen. Dies aber ist wenig wahrscheinlich. Für die Kulturverwaltung von Berlin ändert sich in ihrem Verhältnis zur Gemeinde nichts. Sie hat sie schon in den letzten Jahren finanziell unterstützt und wird das auch in Zukunft tun. Anita Kugler

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