: „Schmutzkampagne von Schweinejournalisten“
■ GAL wehrt sich gegen Tango/Sat 1-Kampagne gegen GAL-Referenten
Die sonst eher behutsame GAL-Fraktionschefin Krista Sager war wütend: „Schweinejournalismus“, so die GALierin empört. Gemeint ist gestrige dritte Ausgabe der Gruner + Jahr Postille „Tempo“, in der abermals über den GAL-Referenten Peter Mecklenburg hergezogen wird, dem – wie berichtet – in der SAT 1-Sendung „Einspruch“ vor einem Jahr Kontakte zum Stricher-Milieu unterstellt wurde. Kollegenhilfe? Denn heute beginnt vor dem Landgericht der Schadensersatzprozeß gegen SAT 1 und „Einspruch“-Moderator Ulrich Meyer.
In dem Beitrag „Freispruch für Einspruch?“ geben die Tempo-Redakteure vor, neue Beweise über angebliche homosexuellen Kontakte Mecklenburgs zu präsentieren. „Durchweg nichts Neues“, so Mecklenburgs Anwalt Gerhard Strate. So werde aus einer polizeilichen Vernehmung eines Jugendlichen zitiert, die keinen Bestand mehr habe: „Die Aussage ist ausdrücklich bei der richterlichen Vernehmung zurückgezogen worden.“
Dann werden Schilderungen als authentische Angaben eines Betroffenen dargestellt, die in Wahrheit vom dubiosen „Kid-Vater“ Helmuth Behnel stammen. Behnel sitzt derzeit im Knast. Der dritte angebliche Zeuge ist im Frühjahr von „Einspruch“-Redakteur Alexander Schuller aufgespürt und bei einem Knast-Besuch instruiert worden, bevor er seine Aussage machte. Strate: „Der Zeuge ist schon in Verfahren aufgetreten. Das Landgericht hält ihn für unglaubwürdig.“
Selbst wenn die Vorwürfe zuträfen, so Strate und Sager, wären sie strafrechtlich nicht relevant, weil der Homo-Paragraph 175 abgeschafft worden ist. Sagers Schlußfolgerung: „Eine Schmutzkampagne gegen die GAL.“ Für sie sei es unerträglich, welch strupellose Methoden manche Medien anwendeten, um im Konkurrenzkampf zu bestehen. Sagers Attacke auf Medien-Machos: „Reißerischer Journalismus, bei dem sie sich im Problem ihrer eigenen Praktiken verstricken.“ Ihre Vermutung: „SAT 1 steht mit dem Rücken an der Wand, und nun wird versucht, über Kollegen den Befreiungsschlag zu startet.“ Strate kündigte an, Tango zu verklagen: Neben mehreren Unwahrheiten berichtet das Blatt zur Untermauerung der Vorwürfe über eine Vorstrafe Mecklenburgs aus dem Jahre 1963 – und das ist laut Bundesverfassungsgericht nicht nur mies, sondern auch verfassungswidrig. Kai von Appen
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