: Die Bundestagswahl im Vergleich zu den vorangegangenen Wahlen im Land Bremen Volksbegehren und Neuwahlen – wie? geht das?
Mit 76,04 Prozent Ja-Stimmen ist am Sonntag im Volksentscheid die neue, veränderte Bremer Landesverfassung angenommen worden. Trotz über 20.000 ungültiger Stimmen und einer Beteiligung von 78,1 Prozent haben selbst von den Wahlberechtigten weit über 50 Prozent zugestimmt. In Kraft ist die neue Verfassung damit aber noch nicht. Zunächst muß am 26. Oktober der Landeswahlausschuß das offizielle Endergebnis der Auszählung beschließen, und danach hat der Senat zwei Wochen Zeit, um die neuen Artikel zu verkünden.
Als letztes Bundesland hat dann auch Bremen die Möglichkeit, die Bürgerschaft aufzulösen und vorzeitige Neuwahlen anzusetzen. Eine Chance, mit der bei SPD, CDU und Grünen geliebäugelt wird. Praktisch gibt es dafür drei Möglichkeiten: Die Bürgerschaft kann sich mit Zwei-Drittel-Mehrheit selbst auflösen; 100.000 BremerInnen können einen Volksentscheid zu dieser Frage erzwingen, bei dem dann die Mehrheit der Wahlberechtigten einer vorzeitigen Parlamentsauflösung zustimmen müßte; oder die Bürgerschaft kann mit einfacher Mehrheit eine Volksabstimmung beschließen, bei der dann wiederum eine Mehrheit der Wahlberechtigten der Parlamentsauflösung zustimmen muß.
Ab sofort können Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt werden. Nach Inkrafttreten der neuen Verfassung reichen dann 50.000 Unterschriften, um einen Gesetzesvorschlag zur Volksabstimmung zu bringen, der bei einer Wahlbeteiligung von über 50 Prozent mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. Rund 10.000 Unterschriften von BremerInnen – ab 16 Jahren und egal welcher Nationalität – reichen schon für einen „Bürgerantrag“, mit dem sich die Bürgerschaft dann befassen muß. Ase
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