: Unterlassene Hilfe für Abschiebehäftling?
Ein Insasse des Gefängnisses in Neumünster hat gegen Vollzugsbeamte Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt, weil die Beamten sich zu spät um einen 59-jährigen Abschiebehäftling gekümmert hätten, der am 3. Oktober einem Herzinfarkt erlegen war. Der Untersuchungshäftling, der zu dieser Zeit auf dem Zellenflur als Reinigungskraft eingesetzt war, behauptet in seiner Anzeige, er habe um 9.05 Uhr die Notlampe über der Zellentür leuchten sehen und sofort einen Beamten darauf aufmerksam gemacht. Dennoch habe sich über eine Stunde lang niemand darum gekümmert. Erst um 10.33 Uhr sei der Sanitäter der JVA gekommen und habe den Notarzt alarmiert. Der habe nur den Tod des 59jährigen feststellen können. dpa
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