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Prozeß geplatzt

■ Stasi-Verschleppung vor Gericht

Der erste Prozeß um die Verschleppung eines Westdeutschen in die DDR durch das Ministerium für Staatssicherheit ist am Freitag vor dem Berliner Landgericht nach nur einer Stunde geplatzt. Die 22. Große Strafkammer setzte das Verfahren aus, bis gegen einen weiteren Stasi-Offizier – ein Oberstleutnant – Anklage erhoben worden ist.

In dem Prozeß sollte sich zunächst nur ein 74jähriger ehemaliger Stasi-Major wegen Freiheitsberaubung an dem West-Berliner Wilhelm von Ackern im März 1955 verantworten. Von Ackern soll Mitarbeiter der Organisation Gehlen, des Vorläufers des Bundesnachrichtendienstes gewesen sein. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft war er von einem inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi unter einem Vorwand in eine West-Berliner Wohnung gelockt und dort betäubt worden. In Ost-Berlin war er als Agent zu lebenslanger Haft verurteilt und erst 1964 begnadigt worden.

Der Oberstleutnant, gegen den nun ermittelt wird, soll ebenfalls in die Entführung verwickelt gewesen sein. Die Anklage wollte ihn ursprünglich als Zeugen hören. Das Gericht entschied aber, der angeklagte Stasi-Major habe ein „legitimes Recht, daß die prozessuale Stellung eines ihn belastenden möglichen Mittäters eindeutig bestimmt wird“. Hintergrund der Entscheidung ist, daß ein potentieller Mittäter einer Straftat nicht als Zeuge vernommen werden darf, wenn praktisch feststeht, daß gegen ihn auch Anklage erhoben wird. dpa

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