: Stinkefinger von US-Verfassung geschützt
Stefan Effenberg konnte das natürlich noch nicht ahnen, als er dem Publikum bei der letzten Fußball-WM seinen Mittelfinger entgegenstreckte: der „Stinkefinger“ steht in den USA als Meinungsäußerung unter dem Schutz der Verfassung. Eine wegen der obszönen Geste verurteilte US-Bürgerin wurde am Mittwoch in der Berufungsinstanz mit der Begründung freigesprochen, daß das in der US-Verfassung zugesicherte Recht auf freie Meinungsäußerung diese Geste einschließe. Die 30 Jahre alte Kimberly Appelby war zu einem Bußgeld von 100 Dollar (umgerechnet etwa 150 Mark) und zur Erstattung der Gerichtskosten von 70 Dollar verurteilt worden, weil sie einem anderen Autofahrer den gestreckten Mittelfinger gezeigt hatte. Ihr Rechtsanwalt Philipp Berg machte in der Berufungsverhandlung geltend, daß seine Mandantin durch die Strafe in ihren Grundrechten verletzt worden sei.Foto:taz-Archiv
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen