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Zentrale Schulbehörde

■ Senat beschließt Landesschulamt

Nach acht Entwürfen ist es soweit: Ab dem 1. Januar 1995 wird erstmals ein zentrales Landesschulamt eingerichtet. Ein entsprechendes Mantelgesetz wurde gestern vom Senat beschlossen. Damit soll die Doppelfunktion zwischen Hauptverwaltung und Bezirken beendet werden.

Schulsenator Jürgen Klemann (CDU), der das von den Gewerkschaften kritisierte Vorhaben für verfassungskonform hält und durch drei Gutachten abstützen ließ, erhofft sich jährliche Einsparungen von ca. 8,8 Millionen Mark.

Das rund sechshundert Mitarbeiter umfassende Landesschulamt wird künftig für die Einstellung, Versetzung und Beförderung der rund 33.000 Lehrer zuständig sein. Die oberste Schulaufsicht verbleibt weiterhin bei der Schulverwaltung.

Auf Versetzungen von Lehrern, mit denen flexibler auf den Personalbedarf der Schulen reagiert werden soll, haben die Personalräte in den Bezirken künftig keinen Einfluß mehr. Dies gelte jedoch nicht für Einstellungen, versicherte Klemann.

Neben dem Landesschulamt werden in den 23 Bezirken Regionalbüros eingerichtet, an die sich Lehrer und Eltern vor Ort wenden können. Allerdings wird die Zahl der Schulräte von derzeit 160 um vierzig reduziert. Severin Weiland

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