: Kleiner Kunstfehler
Rennes (AFP) – In Frankreich ist nach jahrelangem Rechtsstreit ein Krankenhaus zu 53.000 Franc (etwa 16.000 Mark) Schadenersatz verurteilt worden, weil einem Autofahrer das falsche Bein eingegipst wurde. Der Mann hatte sich 1986 bei einem Verkehrsunfall das linke Bein gebrochen. Im Krankenhaus von Brest wurde ihm allerdings aus Versehen das rechte Bein eingegipst. Erst nach drei Wochen bemerkten die Mediziner ihren Irrtum. Auf das Eingipsen des gebrochenen Beines konnte dann ganz verzichtet werden: Der Bruch verheilte von selbst.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen