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Prozeß um Tod eines sechsjährigen Jungen

Vor dem Landgericht muß sich seit gestern ein einunddreißigjähriger Mann wegen Mißhandlung und fahrlässiger Tötung eines sechsjährigen Jungen aus Hellersdorf verantworten. Der arbeitslose Angeklagte soll den Sohn seiner Schwester im Januar 1993 auf die dünne Eisdecke der Spree geführt haben. Das Kind brach ein, wurde von der Strömung mitgezogen und ertrank. Vor dem Unglück soll der Beschuldigte in seiner Wohnung den Kopf des Kindes an die geöffnete Lucke eines Kachelofens gedrückt haben.

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