: Wg. Mecklenburg: Rüge für „Tango“?
Die Deutsche Journalisten Union (DJU) hat beim Deutschen Presserat beantragt, der Gruner + Jahr Boulevard-Zeitschrift „Tango“ eine öffentliche Rüge auszusprechen. Grund: Der Bericht „Freispruch für Einspruch“ über angebliche Stricher-Kontakte des GAL-Referenten Peter Mecklenburg ist nach Auffassung der DJU-Chefin Sigrid Meißner in „erkennbar diffamatorischer Absicht“ verfaßt worden und verstoße in „eklatanter Weise“ gegen den Pressekodex. Zudem befänden sich in dem Artikel wörtliche Zitate aus Ermittlungsakten, was bereits für sich genommen ein Offizialdelikt darstelle. Bemängelt wurde auch die Erwähnung einer seit Jahren verjährte Jugendstrafe Mecklenburgs, was juristischen ebenfalls nicht zulässig sei. Die DJU verlangt überdies Auskunft darüber, wie die Polizei-Ermittlungsakten auf den „Tango“-Schreitischen landen konnten. kva
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen