piwik no script img

Miethai & Co.Verjährung

■ ... von Mietzahlung oder Schönheitsreparatur Von Eve Raatschen

Gegenseitige Ansprüche in einem Vertragsverhältnis unterliegen der Verjährung, was bedeutet, daß sie nach einem bestimmten Zeitablauf nicht mehr geltend gemacht werden können. Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung von Mietzins sowie Ansprüche der MieterInnen auf Rückzahlung überhöhter Mieten verjähren in vier Jahren. Die Verjährungsfrist be-ginnt in dem Ende des Jahres, in dem die Miete fällig geworden ist. Ist z.B. die Miete für Mai 1990 nicht bezahlt worden, so kann der Vermieter seinen Anspruch auf Zahlung nach dem 31. Dezember 1994 nicht mehr durchsetzen (gerechnet wird: 31. 12. 1990 plus 4 Jahre). Haben die MieterInnen im Jahr 1990 eine überhöhte Miete gezahlt, so können auch sie Rückzahlungsansprüche für diesen Zeitraum nach dem 31. Dezember 1994 nicht mehr durchsetzen.

Eine drohende Verjährung kann nur durch Klageerhebung oder einen Mahnbescheid, die vor dem Ablauf der Frist eingereicht sein müssen, abgewendet werden. Mahnschreiben von RechtsanwältInnen unterbrechen die Verjährung nicht.

Eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten gilt für Ansprüche des Vermieters auf Ersatz von Beschädigungen an den Mieträumen oder auf Ausführung von beziehungsweise Kostenersatz für Schönheitsreparaturen nach Ende des Mietvertrages. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Rückgabe der Räume.

Vorsicht ist hier allerdings geboten, wenn MieterInnen und Vermieter nach Mietende über die Ansprüche verhandeln - die Sechs-Monats-Frist kann sich dann um die Dauer der Verhandlungen verlängern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter auch noch nach Ablauf der sechs Monate seine Ansprüche mit der Kaution verrechnen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen