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Wiking-Jugend verboten

■ HJ-Imitat wurde vor 42 Jahren gegründet GdP will Neonazis Grundrechte entziehen

Hannover/Berlin (taz) – Das bundesdeutsche Imitat der Hitler-Jugend, die „volkstreue nordländische Wiking-Jugend“, ist 42 Jahre nach ihrer Gründung verboten worden. Bundesinnenminister Kanther verfügte gestern die Auflösung der Altnazi-Jugendorganisation und die Beschlagnahme ihres Vermögens. In zehn Bundesländern durchsuchte die Polizei Wohnungen von Mitgliedern der für HJ- ähnliche Aufmärsche bekannten Gruppierung. Das Land Niedersachsen hatte bereits im Juli schriftlich bei Kanther ein Verbot der 400 Köpfe zählenden Nazi- Gruppe angemahnt. Auch im Bundesinnenministerium ist man nun zu der Erkenntnis gelangt, daß die Wiking-Jugend weitgehend die gleichen Zwecke wie einst die HJ verfolgt und daß sie seit langem Rassismus und Antisemitismus predigt. Nach Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) soll zur Bekämpfung von Rechtsradikalismus das Grundgesetz geändert werden. Die Delegierten des 20. Bundeskongresses in Dresden haben den Bundestag aufgefordert, Neonazis wesentliche Grundrechte abzusprechen. In dem Beschluß nennt die GdP die „Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit, der Presse- und Berichterstattungsfreiheit, der Versammlungsfreiheit sowie der Vereinigungsfreiheit mit Einschluß der Parteienfreiheit“. Diese Rechte sollten Rechtsextremisten dann entzogen werden, wenn sich ihre Aktivitäten „auf die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes“ richteten. Jürgen Voges

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