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Für doppelte Staatsbürgerschaft

■ Berlin-brandenburgische Synode tagt / Finanzkrise erwartet

Für die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft hat sich der Berlin-brandenburgische Bischof Wolfgang Huber ausgesprochen. Es sei höchste Zeit, daß das „Recht des Gebiets“ neben dem „Recht der Herkunft“ als Grund der Staatsbürgerschaft anerkannt und in Deutschland lebenden Ausländern unter genau definierten Bedingungen auch der Zugang zur doppelten Staatsbürgerschaft gewährt werde, betonte er am Dienstag abend in seinem Bericht an die Synode der Landeskirche in Treuenbrietzen. Ein „unbefriedigender Kompromiß“ sei es, daß gegenwärtig eine „doppelte Staatszugehörigkeit“ auf Zeit geplant, eine „doppelte Staatsangehörigkeit“ aber abgelehnt werde.

Nachdrücklich sprach sich Huber für Korrekturen des Asylrechts in Deutschland aus. Es sei auch an der Zeit, die eigenständigen Regelungen für Bürgerkriegsflüchtlinge endlich umzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit müsse dabei den Kriegsdienstverweigerern aus dem ehemaligen Jugoslawien geschenkt werden.

Besorgt über die finanzielle Situation der Berlin-brandenburgischen Kirche äußerte sich ihr Finanzdezernent Uwe Runge. Ab 1997 drohe eine „ernste Liquiditätskrise“, warnte er in seiner Haushaltsrede. Daher sei es notwendig, bereits 1995 durch strukturelle Entscheidungen erhebliche Einsparungen vorzunehmen. Diese Sparmaßnahmen müßten 1996 fortgesetzt werden, um den Haushalt des Jahres 1997 ohne Finanzierung aus Rücklagen oder Zinsen auszugleichen.

Der erstmals als Doppelhaushalt aufgestellte Haushaltsentwurf sei durch eine abnehmende Finanzkraft der Kirche gekennzeichnet, erläuterte Runge. 1995 umfasse er ein Volumen von knapp 875 Millionen Mark, 1996 von knapp 848 Millionen Mark. Beide Haushaltsjahre seien aus Kirchensteuern und Staatsleistungen allein nicht finanzierbar. Das Defizit für 1995 betrage rund 37 Millionen Mark, 1996 seien es sogar etwa 60 Millionen Mark. Bis Ende September seien allein in Berlin 11.702 Menschen aus der Kirche ausgetreten. epd

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