: Milieuschutz -betr.: "Der Süllberg ist 'kein unantastbares Heiligtum–", taz vom 7.11.94, "Gestapelte Villen in Blankenese", taz vom 10.11.94
Betr.: „Der Süllberg ist ,kein unantastbares Heiligtum'“, 7.11.94, „Gestapelte Villen in Blankenese“, 10.11.94
Liebe Leute,
Ä...ÜWas die Position der GAL zum Süllberg betrifft, so wäre es meiner Meinung nach angemessen, nicht nur die Prognose des geschätzten Altonaer GAL-Fraktionsvorsitzenden Olaf Wuttke zu referieren, wonach noch in diesem Jahr alles über die Bühne gehen würde, sondern auch den Beschluß, den die Mitgliederversammlung der GAL-Altona am 31.10. auf Antrag von Sabine Boehlich zum Thema gefaßt hat. Er lautet nämlich:
„Ein Bebauungsplan für die Kuppe des Süllberges muß mindestens folgenden Kriterien genügen: Die erhaltenswerten Teile des jetzigen Süllbergrestaurants sollen unter Denkmalschutz gestellt werden. Die Blickbeziehungen zu diesen geschützten Teilen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Eine zusätzliche Bebauung des Grundstücks (oder der Grundstücke) muß den Kriterien der Fachlichen Weisung zum Milieuschutz entsprechen, so wie alle anderen Bebauungspläne und Bauvorhaben in Blankenese auch.“
Also zwar kein Heiligtum, wohl aber ein Denkmal. Und wenn Eure Redakteurin diesen Text gekannt hätte, hätte sie sicherlich nicht fälschlicherweise behauptet, die GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Sabine Boehlich hätte sich eine Abweichung von der Parteilinie erlaubt, weil sie die bisher in dem B-Plan vorgesehene Bebauung abgelehnt, wohl aber eine Bebauung des Parkplatzes für sinnvoll erklärt hat.
Im übrigen haben gestern in der Bürgerschaft alle Bürgerschaftsfraktionen und der zuständige Senator zu den bisherigen Bebauungsplänen am Süllberg erklärt: So nicht!
Dr.Martin Schmidt,
Die Grünen/GAL
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