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„Aufenthalt sichern“

■ Arbeitskreis Asyl fordert Altfallregelung

Eine „Altfallregelung“ für Asylsuchende nach dem Vorbild von Hessen und Rheinland-Pfalz forderte der Arbeitskreis Asyl gestern vom Hamburger Innensenator Hartmut Wrocklage.

Danach sollte die Hansestadt bestimmten Personengruppen bis zu einer bundeseinheitlichen Regelung gemäß den Möglichkeiten des Ausländergesetzes einen gesicherten Aufenthalt bieten. Dazu sollen nach Ansicht des Arbeitskreises solche Asylsuchende zählen, die vor März 1993 in die BRD eingereist sind und deren Anerkennungsquote bei mindestens 30 Prozent liegt. Das wären Menschen aus Afghanistan, Irak, Iran, Kuwait, Laos, Libyen, Burma, Togo sowie Kurden, Christen und Jeziden aus der Türkei, Ahmadis aus Pakistan und Tamilen aus Sri Lanka. Auch für Deserteure aus Ex-Jugoslawien und für Albaner aus dem Kosovo soll diese Regelung gelten.

Außerdem sollen auch die AusländerInnen in Hamburg einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig abgelehnt wurde, soweit sie sich seit mindestens fünf Jahren aufgrund einer Aufenthaltsgestattung oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten oder seit mindestens drei Jahren mit einem minderjährigen schulpflichtigen Kind in einem Haushalt leben.

Der Arbeitskreis Asyl fordert Innensenator Wrocklage zudem auf, auf der Innenministerkonferenz die SPD-regierten Länder zu unterstützen, die sich um eine neue Altfallregelung bemühen. sako

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