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Der Dom fällt weiter

■ Der Streit um die Skulptur „Fallen Dome“ geht weiter / Neuer Standort

In dem seit Mai schwelenden Streit um die Aufstellung der „Fallen Dome“-Skulptur am Winterfeldtplatz gibt es eine neue Wendung. Nachdem die Aufstellung vor dem Haus des Puppentheaters „Hans Wurst Nachfahren“ am Widerstand der Theaterbetreiber gescheitert war, ist der Bezirk auf der Suche nach einem neuen Standort. Im Gespräch sind der Nollendorfplatz und die Lietzenburger Straße. Außerdem will der Bezirk auch bei der Suche nach privaten Spendern zur Finanzierung der Skulptur behilflich sein.

Die 4 Meter lange und 2,5 Meter hohe Kupferskulptur „Fallen Dome“, die an eine herabgefallene Domkuppel erinnert, war von dem New Yorker Künstler Ilan Averbuch eigens für den Platz vor dem Puppentheater entworfen worden. Den Auftrag erhielt er von der Firma „Hofgrün“, einem alternativen Gartenbaubetrieb, der vom Bezirksamt Schöneberg mit der Gestaltung des Platzes beauftragt worden war. Die Betreiber des Puppentheaters werfen „Hofgrün“ jedoch vor, die Planung und Installation der Skulptur ohne Absprache mit dem Bezirk und dem Theater vollzogen zu haben. Die Aufstellung auf dem Theatervorplatz war daraufhin mit Hilfe der Polizei verhindert worden.

Die Bezirksbaustadträtin Sabine Ritter (Bündnis 90/Die Grünen) wirft „Hofgrün“ ebenfalls vor, die Aufstellung „gezielt an den demokratischen Institutionen vorbei“ vorbereitet zu haben. In den gemeinsamen Planungen sei niemals von einer so großen und teuren Skulptur die Rede gewesen. Wenn „Hofgrün“ ansonsten auch „vorbildlich“ gearbeitet habe, sei das „Abzweigen öffentlicher Gelder nach eigenem Gutdünken“ inakzeptabel. Von den 105.000 Mark, die dem Betrieb vom Bezirksamt zur Verfügung gestellt wurden, investierte „Hofgrün“ 16.000 Mark in die Skulptur.

Der Bezirk verlangt nun zunächst die Rückzahlung der 16.000 Mark, will der Firma jedoch bei der Suche nach Spendern behilflich sein. Denn künstlerisch hat die Bezirksbaurätin nichts gegen die Skulptur einzuwenden: „Die Idee ist gut, nur die Verfahrensweise war falsch.“

Derweil wurde im Streit um den spektakulären Polizeieinsatz vom Mai jetzt eine Einigung erzielt. Der Autor eines Flugblatts, das die Theaterbetreiber als Initiatoren des Polizeieinsatzes bezeichnete, erklärte sich vor Gericht bereit, in Zukunft nicht mehr zu behaupten, „daß die Antragsteller die Polizei herbeigerufen“ oder „bei Dritten auf die Herbeiführung der Polizei gedrängt“ hätten. Die Theaterbetreiber zogen daraufhin ihre Klage gegen ihn zurück und müssen nun die Prozeßkosten übernehmen. Tatsächlich hatte der Grundstücksbesitzer die Polizei gerufen. In einer eidesstattlichen Erklärung hatte dieser jedoch zugegeben, sein Anruf sei erst „auf zweimalige Intervention“ der Theaterleute erfolgt. Noäl Rademacher

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