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Eingesperrt nach Zwangsheimkehr

Nicht politisch verfolgt, kann zurück in die Heimat: So hatten nicht nur Hamburger Asylrichter, sondern auch der Petitionsausschuß der Bürgerschaft im April diesen Jahres über Sulayman Dwabo entschieden. Wieviel dieses Urteil wert war, zeigt sich jetzt: Seit seiner Rückkehr sitzt der 19jährige im Senegal im Gefängnis. Sein weiteres Schicksal sei ungewiß, schrieben Sulaymans Freunde jetzt in einem Brief an die Initiative „Dem Haß keine Chance“. Die hatte im März eine Petition an den Eingabenausschuß der Bürgerschaft gerichtet, um die Ausweisung zu verhindern. Sulayman drohe im Senegal Haft oder Tötung, so die Initiative damals.

Der junge Mann stammt aus einer Region des Senegal, in der nach Berichten von amnesty international die Gewalt derzeit eskaliert. Sulaymans Vater, Mutter und Bruder waren bereits als Oppositionelle verhaftet worden; der Vater starb im Gefängnis, die Mutter nach ihrer Freilassung. Sulayman Dwabo konnte nach Deutschland fliehen.

Genutzt hat es ihm wenig: Eine schlechte anwaltliche Vertretung und Verständigungsprobleme führten zur Ablehnung seines Asylantrags. Und auch der Eingabenausschuß schritt nicht ein: Obwohl die GAL-Politikerin Anna Bruns seine Petition unterstützt hatte, wurde sie abgewiesen. Der Petitionsausschuß und die Hamburger Ausländerbehörde, so kritisiert Bruns nun, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, „der Verpflichtung zur gewissenhaften Einzelfallprüfung wieder einmal nicht nachgekommen zu sein“. sako

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