: Urteil: Sittenwidrig
■ Hannover wird peep-show-frei In Hamburg dagegen bleiben Peep-Shows erlaubt
Lüneburg Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover ist künftig um ein Freizeitangebot für Männer „ärmer“: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg schloß sich der Auffassung der höchsten deutschen Verwaltungsrichter an, wonach „Peep-Shows“ sittenwidrig sind. Damit unterlagen die Betreiber zweier „Unterhaltungsgesellschaften“ im hannoverschen Rotlichtviertel mit ihrer Klage gegen die Stadtverwaltung. Die „freien Künstlerinnen“, wie ihr Anwalt vor Gericht formulierte, müssen runter vom sich drehenden Podest und ihre artistischen Leistungen in leichtem Schurz den Voyeuren künftig in anderer „Verpackung“ anbieten. (Aktenzeichen: 7 L 1951/92).
In Hannover hatte die Stadtverwaltung 1988 die Schließung mit der Begründung angeordnet, den dort beschäftigten Frauen werde eine „unwürdige Rolle zugewiesen, die sie in ihrer Menschenwürde verletze“. Gleichwohl werden nebenan, abgesegnet durch den Bebauungsplan, zwanzig Bordelle betrieben.
Vor dem OVG Lüneburg beriefen sich die Kläger unter anderem auf eine bundesweite Umfrage des Wickert-Instituts, wonach das vom Bundesverwaltungsgericht vorausgesetzte sozial-ethische Werturteil „in der Bevölkerung keine Anerkennung“ findet. Der Anregung der Peep-Show-Chefs, auch für ihr Anliegen eine demoskopische Umfrage zur Grundlage des Juristen-Urteils über Sitte und Moral zu machen, wollten die Lüneburger Richter nicht folgen.
Auch auf eine Beiladung der weiblichen Beschäftigten vor den Richtertisch verzichteten die Juristen. „Das läuft ja auf ein Richter-Priestertum hinaus“, stellte der Kläger-Anwalt resigniert fest. Andernorts gibt es jedoch weiterhin Peep-Shows. Mehrere Oberverwaltungsgerichte, so das in Hamburg, wichen von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab und ließen diese umstrittene Unterhaltungsform für erwachsene Männer zu.
taz/dpa
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