: Finanzsenator will neue Bremer pressen
■ „Zweitwohnsitz“-Steuer soll Kassen füllen / Es geht um 8 Prozent der Kaltmiete
„Ich bin scharf auf neue Einwohner“, sagt der neue Finanzsenator Manfred Fluß. Und da hat ihn ein Steuerberater in einem Gespräch beiläufig auf eine Idee gebracht: „Zweitwohnsitzsteuer“. Und das geht so: Die Bremer Stadtbürgerschaft erläßt ein Gesetz, nach dem alle mit „Zweitwohnsitz“ in Bremen gemeldeten Personen eine Steuer in Höhe von 8 Prozent der Kaltmiete zahlen müssen. Wer im eigenen Haus wohnt, zahlt 8 Prozent der „Vergleichsmiete“. Mit dem Hamburger-Finanzkollegen, so erzählt Fluß, habe er Anfang der Woche telefoniert in der Sache, und der habe ihm erzählt, daß der Verwaltungsaufwand am Anfang sehr groß ist. 1993 hat Hamburg diese „Zweitwohnsitzsteuer“ eingeführt, seitdem zigtausende Briefe geschrieben. Tausende dieser Briefe kommen als „unzustellbar“ zurück, die Meldedatei enthält viele Karteileichen. Viele der Angeschriebenen melden sich und teilen mit, daß es wenig Grund für den „Zweitwohnsitz“ gebe und sie sich lieber abmelden als zu zahlen.
In Hamburg, wo das Verwaltungsverfahren längst nicht abgeschlossen ist, haben ca. 5000 „Zweitwohnungs-Inhaber“ die neue Steuer akzeptiert und zahlen - macht ca. 3,5 Millionen jedes Jahr, immerhin, weit mehr als der am Anfang sehr hohe Verwaltungsaufwand ausmacht.
Auch diese Millionen interessieren den Bremer Finanzsenator nicht in erster Linie. Insgesamt auch ca. 5000 Menschen mit Zweitwohnsitz, so hat der Hamburger Finanzsenator seinem Bremer Kollegen berichtet, hätten auf den Brief vom Finanzamt mit der Mitteilung reagiert, sie würden dann eben in Hamburg ihren ersten Wohnsitz anmelden, weil sie „eigentlich“ dort wohnen würden. „Das ist ein Bombenerfolg“, findet Manfred Fluß in Vorfreude, „das macht in Hamburg bis zu 25 Millionen jedes Jahr.“ Viele Hamburger hätten zum Beispiel an der Ostsee ein kleines Ferienhaus und aus diversen Gründen - angefangen bei der geringeren KFZ-Steuer bis hin zu der „Zweitwohnungssteuer“ in kleineren Kurorten - dort ihren ersten Wohnsitz angemeldet. Wenn sie sich ummelden, zahlen sie in Hamburg ihre Steuern, schon weil die „eigentliche“ Wohnung in der Regel viel größer und teurer ist, die „Zweitwohnungssteuer“ am Feriensitz also geringer.
Und die StudentInnen, die keine Steuer zahlen und mal so, mal so gemeldet sind? Auch auf die ist der Finanzsenator besonders scharf. „Die sollen sich ummelden“, sagt Fluß. Denn für jeden „Bremer“ mit erstem Wohnsitz bekommt das Land aus dem Länderfinanzausgleich 6.000 Mark im Jahr.
„Wenn ich nur 1-2000 gewinne, bringt mir das 6-12 Millionen Mark pro Jahr“, hat Fluß überschlagen und dem Senat am Dienstag von der Idee berichtet. Die Finanzbehörde prüft jetzt, wie die „Zweitwohnsitzsteuer“ machbar ist. In Hamburg ist vor dem Finanzgericht ein Verfahren gegen die Zweitwohnsitzsteuer anhängig. Fluß ist aber gelassen: Erstens hat das Verfassungsgericht früher einmal diese Steuer für verfassungskonform erklärt. Und zweitens: Selbst wenn irgendwann in ein paar Jahren ein anderes Urteil gesprochen würde - die „neuen Bremer“ wären fürs erste dennoch gewonnen. Und die machen für den Finanzsenator den „Bremer Kohl“ fetter.
K.W.
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen