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Gericht stoppt Castor-Transport

■ VG Lüneburg: Transport des Atommülls ist zu unsicher

Mitten in die große Protest-Kundgebung gestern abend um 18 Uhr in Lüchow platzte die Meldung: Die 7.Kammer des Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dem Antrag zweier Bürger, des Forstwirts andreas Graf-Bernstorff und des Fischers Christian Köthke stattgegeben, die sich gegen die Einlagerungsgenehmigung für den Castor-Behälter in das Zwischenlager Gorleben gewehrt hatten. „Damit dürfte der für Dienstag geplante Transport erstmal aufgeschoben sein“, schätzt der Rechtsanwalt der beiden, Nikolaus Piontek. Den Einlagerungsbetreibern bleibt nun der Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht - und der kostet Zeit.

Die Begründung des Urteils liegt bislang nur in Kurzform vor. Daraus geht hervor, daß für die Richter des Verwaltungsgerichtes vor allem Sicherheitsbedenken überwogen. Für die Richter waren die technischen Pannen bei der Beladung des Castors im Atomkraftwerk Philippsburg ausschlaggebend bei ihrer Entscheidung. Inwieweit das Gericht damit auch dem Einwand der Anwälte der Kläger folgte, daß die jetzigen Einlagerungsversuche im Zwischenlager lediglich auf der Grundlage des Genehmigungsverfahrens von 1983 erfolgen sollten, diese Rechtsgrundlage aber nicht mehr anzuwenden sei, war vor Redaktionsschluß nicht mehr in Erfahrung zu bringen. ede/dpa

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