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Klage für Privatschulen

■ Verein will Zuschuß-Erhalt erzwingen

Der Schulbetriebsverein Freie Waldorfschule Bremen und Eltern niedersächsischer Schüler, die in Bremen Privatschulen besuchen, bereiten eine Klage gegen die Bundesländer Niedersachsen und Bremen vor. Das kündigte gestern der Sprecher der Aktion „Freie Schulen ins Aus“, Thomas Frohmader, an. Hintergrund ist die Ankündigung Niedersachsens, vom 1.8.1995 an die Überweisung von rund 4,2 Millionen Mark jährlich für den Unterricht niedersächsischer Schüler an Bremer Privatschulen („Gastschulgeld“) zu streichen. Die Aktion „Freie Schulen ins Aus“ ist ein Zusammenschluß von Eltern und LehrerInnen freier Schulen.

Durch die Streichung des Gastschulgeldes würden die sieben Bremer Privatschulen zum Teil in ihrer Existenz gefährdet, erklärte Frohmader. Von den insgesamt rund 4.000 in Privatschulen der Hansestadt unterrichteten Schülern kämen etwa 630 aus Niedersachsen. In der Tobias-Schule für mehrfach behinderte Kinder beispielsweise kämen von 140 Schülern 78 aus Niedersachsen. Wenn das Gastschulgeld aus dem Nachbarbundesland wegfalle, müsse in dieser Schule das Schulgeld um rund 530 Mark pro Schüler erhöht werden.

Die Kläger wollen sich auf die Verfassung und auf das Grundgesetz berufen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müsse die Schulaufsicht, also das Land Bremen, darauf achten, daß das Schulgeld an Privatschulen erschwinglich bleibe, weil sonst der Grundsatz der freien Schulwahl gefährdet sei. Bremen müsse deshalb das niedersächsische Gastschulgeld über einen neuen Staatsvertrag einfordern. Andererseits verstoße die Streichung des Gastschulgeldes gegen den im Grundgesetz gewährleisteten Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung der Privatschulen.

dpa

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