: Gegendarstellung-betr.: "Die Dinge hat die PDS verschuldet", taz vom 3.12. 1994. Seite 4
In der taz vom 3. Dezember 1994 verbreiten Sie auf Seite 4 unter der Überschrift „Die Dinge hat die PDS verschuldet“ ein Interview mit einem Herrn Krämer, in dem dieser über uns unzutreffende Behauptungen aufstellt:
1. In Ihrem Blatte behauptet Herr Krämer, daß der Bundesfinanzhof sagt, daß für das erste Halbjahr 1990 „sinngemäß die Körperschaftssteuerregelung der Bundesrepublik“ gilt.
Das ist falsch, so etwas sagt der Bundesfinanzhof nicht.
2. Herr Krämer behauptet weiter im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, daß Körperschaftssteuerpflichtiger die PDS ist, daß gegen die PDS ein Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar ist und daß auf dieser „rechtsstaatlich einwandfreien Grundlage“ bei der PDS 3,2 Millionen DM gepfändet worden seien.
Das ist falsch: Es gibt keinen einzigen Steuerbescheid, der rechtskräftig und keine Entscheidung des Bundesfinanzhofes, die vollstreckbar ist. Der Steuerbescheid, mit dem 3,2 Millionen Körperschaftssteuern gegen die PDS festgesetzt wurden, ist vom Finanzamt selbst aufgehoben worden.
3. Sie zitieren Herrn Krämer weiter wie folgt: „Daß es zu dieser Steuerforderung gekommen ist, liegt allerdings nicht am Finanzamt, sondern allein an der PDS. Denn sie hat sich geweigert, dem Finanzamt entsprechende Steuerangaben zu machen. Das Finanzamt mußte deshalb aufgrund von Wirtschaftsprüfungen Schätzungen anstellen.“
Das ist falsch: Die PDS hat ihre Steuererklärungen bereits 1992 abgegeben und dem Finanzamt alle im Besitz der PDS befindlichen Unterlagen zur Einsicht überlassen. Im übrigen lag ihr die Zusage der Treuhandanstalt vor, daß diese selbst – als Partei Kraft Amtes in ihrer Rolle als Treuhänderin des SED-Vermögens – die Steuererklärung abgibt. Die Steuerforderung von über 67 Millionen DM ist auch nicht das Ergebnis von Schätzungen des Finanzamtes, sondern sie ist nach einer Betriebsprüfung des Finanzamtes festgesetzt worden.
4. Herr Krämer behauptet: „Die PDS soll allein für den Bundestagswahlkampf zweistellige Millionenbeträge ausgegeben haben.“
Das ist falsch. Richtig ist: Die PDS hat für den Bundestagswahlkampf etwa acht Millionen DM ausgegeben.
5. Herr Krämer behauptet weiter: „Die PDS sollte uns endlich die Unterlagen zeigen und sich nicht auf das Steuergeheimnis berufen.“
Diese Behauptung ist falsch: Sämtliche Geschäftsunterlagen für den Zeitraum erstes Halbjahr 1990, auf die sich der strittige Steuerbescheid bezieht, liegen seit Oktober 1990 bei der Unabhängigen Kommission. Die PDS war bereit, einen Steuerberater der Treuhandanstalt mit ihrer Vertretung zu bevollmächtigen und diesen umfassend von der Verpflichtung der Verschwiegenheit zu befreien.
6. Herr Krämer behauptet weiter: „Wir stoßen jetzt noch bei der Überprüfung der Konten auf Millionenbeträge, die sie (die PDS) uns seinerzeit nicht angezeigt hat, obwohl sie dazu verpflichtet war.“
Das ist falsch: Die PDS hat nicht einen einzigen Betrag nicht angezeigt, zu dessen Anzeige sie verpflichtet ist.Berlin, den 4.12.1994
Lothar Bisky, PDS-Vorsitzender
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