■ Parken: Kein Schadenersatz
Koblenz (dpa) – Wer sein Auto auf einem unebenen Gelände beschädigt, das nur selten als Parkplatz genutzt wird, kann nicht auf Haftung des Eigentümers hoffen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz gestern. Begründung: AutofahrerInnen dürfen nicht mit einem verkehrsgerechten Zustand des benutzten Geländes rechnen.Foto: Einzmann
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