: „Lex Oskar“ bleibt
■ Keine Mehrheit für eine Rücknahme des saarländischen Pressegesetzes
Saarbrücken (dpa) – Im Saarland will die regierende SPD trotz Verfassungsklagen an dem verschärften Pressegesetz festhalten. Im Landtag scheiterte am Mittwoch ein parlamentarischer Vorstoß von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen, mit dem die SPD zur Rücknahme des umstrittenen Gesetzes bewegt werden sollte. Mit ihrer Mehrheit lehnte die SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf ab. Ministerpräsident Oskar Lafontaine (SPD) nahm an der Abstimmung nicht teil.
Damit bleibt es im Saarland dabei, daß Gegendarstellungen von Betroffenen zu Presseberichten von den Redaktionen nicht auf der gleichen Seite kommentiert werden dürfen. Dieser sogenannte Redaktionsschwanz zu Gegendarstellungen fällt weg, Kommentierungen dürfen erst auf der nächstfolgenden Zeitungsseite stehen.
Umgekehrt müssen nach dem im Juni in Kraft getretenen Gesetz Gegendarstellungen in der Zeitung an gleicher Stelle, mit gleicher grafischer und fotografischer Aufmachung wie der Vorbericht erscheinen. Zeitungsverleger und Journalisten haben gegen das Gesetz wegen Verletzung der Pressefreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Über die Klagen wird frühestens 1995 entschieden.
CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Saarland warfen der SPD vor, es gehe ihr mit dem Pressegesetz nicht um die Waffengleichheit zwischen Presse und Bürgern sowie um eine Stärkung der Rechte Betroffener. Grund sei vielmehr das gestörte Verhältnis von Regierungschef Lafontaine zu den Medien. Dagegen verteidigte die SPD das umstrittene Gesetz, das auch verfassungsgemäß sei.
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