■ Zahnersatz
: Volle Erstattung

Kassel (AP) – Die Krankenkassen müssen für die vollen Zahnersatzkosten von Sozialhilfeempfängern aufkommen. In einem gestern bekanntgegebenen Urteil des Bundessozialgerichts heißt es, Empfängern von Sozialhilfe könne selbst dann kein Eigenanteil zugemutet werden, wenn sich die Patienten vorher nicht um die Gesunderhaltung ihrer Zähne bemüht und deshalb keinen Anspruch auf den Bonus für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt haben (Az: BSG 1 RK 49/93).