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Unfallversicherung

Wer des öfteren unter Bäumen nächtigt, ist auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert. Das entschied gestern das Bundessozialgericht. Im Falle eines Mädchens, das in einer Jugendherberge übernachtet hatte, auf dem Weg zur Arbeit verunglückt und danach querschnittsgelähmt war, hatte die Versicherung zunächst die Rente verweigert. Die muß sie nun zahlen. Die Richter entschieden, daß Übernachtungen in Jugendherbergen, aber auch im Wald als „erweiterter häuslicher Bereich“ gelten – sozusagen als „Lebensmittelpunkt Wald“. Foto: M. Storz/Graffiti

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