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„In irgendeiner Richtung antworten“

■ Senat verstieß gegen Hamburger Verfassung / Rüffel von der Präsidentin

SPD-Bürgerschaftspräsidentin Ute Pape hat SPD-Bürgermeister Henning Voscherau einen Rüffel verpaßt. Grund: Die Weigerung des Hamburger Senats, eine Kleine Anfrage des GAL-Bürgerschaftsabgeordneten und Polizisten Manfred Mahr zu beantworten, der über die Schadensersatzzahlungen der Hamburger Polizei Auskunft verlangte. In einem gestern veröffentlichten Schreiben kritisierte Pape in schönstem Juristinnen-Deutsch, daß „die Ausführungen des Senats zum Verhältnis des Untersuchungsrechts der Bürgerschaft zu den Fragerechten der Abgeordneten nicht in Einklang mit dem sich aus Art. 24 HV ergebenden verfassungsrechtlichen Antwortpflichten des Senats stehen.“ Im Klartext: Die Auskunftsverweigerung des Senats verstößt gegen die Hamburgische Landesverfassung (HV).

Mahr, Mitglied des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Polizeiskandal, begehrt Auskunft darüber, welche Schadensersatzleistungen wegen Polizeiübergriffen es in den vergangenen fünf Jahren gegeben hat (taz berichtete gestern). Mit Datum vom 1. November lehnte der Senat die Beantwortung der Fragen zunächst mit dem Hinweis ab, daß die „zugrunde liegenden Sachverhalte Gegenstand der Überprüfung durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuß“ seien. Deshalb müsse „aus grundsätzlichen Erwägungen“ die Auskunft zu diesem Fragenkomplex verweigert werden.

Mahr ließ aber nicht locker und schob eine zweite Kleine Anfrage gleichen Inhalts nach, legte allerdings ein Rechtsgutachten bei. Diese aus dem Justitiariat der Bürgerschaftskanzlei stammende Expertise belegt, daß der Hamburger Senat zur Auskunft verpflichtet ist. Ohne sich inhaltlich mit dem Gutachten auseinanderzusetzen, lehnte der Senat abermals die Beantwortung der Fragen ab. Dieses Mal mit der Begründung: „Eine Beantwortung in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.“

Mahr beschwerte sich bei Pape, Pape nun bei Voscherau. Dabei warf sie dem Senatsprimus verfassungswidriges Verhalten seiner Kanzlei vor. Sie bat den Bürgermeister, „die für die Anwortverweigerung ergänzend ausgeführte Begründung, daß eine Beantwortung in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei, einer Überprüfung zu unterziehen.“

Ob Mahr nun endlich vom Senat die gewünschten Auskünfte bekommt, ist derzeit noch unklar. Senatssprecher Franz Klein: „Das wird geprüft und dann wird der Senat in irgendeiner Richtung antworten.“ Wann das der Fall sein wird, könne momentan noch nicht gesagt werden.

Kai von Appen

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