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Union gegen wechselnde Identitäten

■ CDU/CSU-Fraktion lehnt doppelte Staatsbürgerschaft ab

Saarbrücken (AFP) – Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt es nach den Worten ihres Vizevorsitzenden Rupert Scholz ab, in Deutschland geborenen Kindern von Ausländern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben. Eine entsprechende Forderung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei mit der Union nicht realisierbar, sagte Scholz am Freitag im Saarländischen Rundfunk. Eine Ausweitung doppelter Staatsbürgerschaften für Ausländerkinder sei „mit unserer Verfassung nicht vereinbar“, verstoße gegen die Koalitionsvereinbarung und diene nicht der Integration von Ausländern.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruhe „grundsätzlich auf dem Abstammungsprinzip“, betonte Scholz. Wer in Deutschland geborenen Kindern von Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit zubillige, könne ihnen diese gemäß Artikel 16 des Grundgesetzes nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr entziehen. Dies habe auch der CDU-Politiker Johannes Gerster übersehen, der sich ebenfalls für mehr Möglichkeiten einer doppelten Staatsbürgerschaft für Ausländerkinder ausgesprochen hatte.

Eine dauerhafte doppelte Staatsangehörigkeit von in Deutschland lebenden Ausländern würde sie gegenüber den Bundesbürgern privilegieren, warnte Scholz. Sie könnten dann „nach Belieben mal die eine, mal die andere Staatsbürgerschaft“ benutzen. Die Verhältnisse in der Bundesrepublik seien auch nicht mit denen in den USA vergleichbar, wo Kinder von Ausländern automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhielten. In einem kleinen Land wie der Bundesrepublik müßten dann auch Kinder von Ausländern, die „zufällig“ hier geboren würden, von Deutschland „vereinnahmt“ werden.

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