: CDU uneins: Wer darf deutsch sein?
■ FDP: Koalitionspartner richtungslos
Bonn (AFP) – In der Bonner Koalition hat sich der Streit um die Ausländerpolitik am Montag erneut verschärft. Die FDP warf der CDU vor, sie sei in der Frage der Einbürgerung von Ausländern und der doppelten Staatsbürgerschaft richtungslos. CDU-Vorstandsmitglied Michel Friedman hatte zuvor eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland lebende Ausländer gefordert, was der Vizevorsitzende der Bonner Unionsfraktion, Rupert Scholz, als verfassungswidriges Privileg ablehnt.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Edzard Schmidt-Jortzig sprach sich ebenso wie Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger dafür aus, in Deutschland geborenen Kindern von Ausländern die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben. Dies soll an die Bedingung geknüpft werden, daß diese Personen mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ihre zweite Staatsangehörigkeit aufgeben.
Im Programm der Bonner Koalition ist bereits die Einführung einer sogenannten „Kinderstaatszugehörigkeit“ vorgesehen, die allerdings nur für Ausländerkinder der dritten Generation gelten soll. Sie müßten sich nach dem 18. Geburtstag entscheiden, ob sie die volle deutsche Staatsbürgerschaft erlangen und dafür auf ihre zweite Staatsbürgerschaft verzichten.
Der CDU-Politiker Friedman, der auch dem Präsidium des Zentralrats der Juden in Deutschland angehört, will den in der BRD geborenen Ausländerkindern „qua Geburt“ die deutsche Staatsbürgerschaft geben. Zudem sprach er sich dafür aus, Ausländer schneller einzubürgern. Friedman regte eine Frist von sieben bis zehn Jahren an. Ferner sei auch ein Einwanderungsgesetz für Ausländer von außerhalb der Europäischen Union erforderlich.
Scholz hatte betont, eine Ausweitung doppelter Staatsbürgerschaften für Ausländerkinder ermögliche ihnen, „nach Belieben mal die eine, mal die andere Staatsbürgerschaft“ benutzen zu können. Dies sei verfassungswidrig.
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