Nett, aber Nonsens

■ Zwiespältige Reaktionen zum Vorstoß der Hamburger ÖTV, Nichtorganisierte von Tarifbestimmungen auszuschließen

Berlin (taz/AP) – Der Vorschlag der Hamburger ÖTV, nichtorganisierte Arbeitnehmer von tariflichen Bestimmungen auszuschließen, ist auf zwiespältige Reaktionen bis Ablehnung gestoßen. Der Referatsleiter Tarifpolitik beim DGB, Ekkehard Schwabe, sagte gegenüber der taz, eine solche Differenzierung sei zwar moralisch wünschenswert, aber rechtlich nicht durchsetzbar.

Bei der IG Metall hieß es, man wolle keine Stellungnahme zu dem Hamburger Vorstoß abgeben. IG- Metall-Sprecher Jörg Barczynski sprach gar von einem „Scheinthema in den Medien“, daß er „nicht weiter am Leben erhalten wolle“. Der Vorsitzende der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), Ronald Issen, nahm den Hamburger Vorstoß dagegen ernst: Das Ansinnen sei „prinzipiell wünschenswert“. Es sei aber eine Illusion, zu glauben, dies bereits in einer der kommenden Tarifrunden durchsetzen zu können, sagte Issen gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Rechtslage sei hier für Gewerkschaftsmitglieder äußerst unbefriedigend. Ohne eigene Beiträge zu leisten oder sich gar an Arbeitskämpfen zu beteiligen, würden Nichtmitglieder als Trittbrettfahrer vom Geld und vom persönlichen Einsatz der Gewerkschaftsmitglieder profitieren.

Der Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Jürgen Peter, bezeichnete den Vorschlag der Hamburger ÖTV als „Nonsens“. Um Nichtorganisierte von tariflichen Vereinbarungen im öffentlichen Dienst auszuschließen, müßten Arbeitgeber entsprechende Klauseln unterzeichnen. „Ich kann mir nicht vorstellen, daß Arbeitgeber so etwas unterschreiben würden“, sagte Peter. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) kündigte an, man wolle bei der bisherigen Praxis bleiben, Tarifverträge auch auf nichtorganisierte Arbeitnehmer zu übertragen. Wie berichtet, möchte die Hamburger ÖTV tarifliche Klauseln festschreiben lassen, die Nichtorganisierte von bestimmten materiellen Leistungen ausschließt. Dies soll vorerst nur Hamburger ÖTV-Tarifverhandlungen für Privatunternehmen betreffen und dabei nur Nebenleistungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen. Hintergrund des Vorstoßes sind sinkende Mitgliederzahlen in den Gewerkschaften.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 1967 sind Ausschlußklauseln für Nichtorganisierte allerdings unzulässig, weil sie gegen die negative Koalitionsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Um diese Argumentation zu entkräften, strebt die Hamburger ÖTV Regelungen an, die Mitgliedern nur Vorteile in Höhe des Gewerkschaftsbeitrages zusichern sollen. Aber auch in einem solchen Fall müsse das Bundesarbeitsgericht entsprechenden Klauseln erst zustimmen, meinte Schwabe vom DGB. BD