Feuerbefehl abgestritten

■ Ex-Grenzoffizier vor Gericht

In einem neuen Mauerschützen-Prozeß muß sich seit gestern ein 57jähriger früherer Unterleutnant der DDR-Grenztruppen wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag verantworten. Vor der 32. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin bestritt der Angeklagte, den Feuerbefehl auf einen flüchtenden Soldaten erteilt zu haben.

Der Angeklagte hatte am 19. Januar 1963 an der Helmut-Just- Brücke im Norden Ost-Berlins DDR-Grenzsoldaten zum Schneeschippen geführt. Nach einiger Zeit wurde festgestellt, daß ein Soldat fehlte. Der Angeklagte will daraufhin den Befehl zum Suchen des Vermißten gegeben haben, als plötzlich Schüsse fielen. Er sei in Richtung der Schüsse gelaufen und habe den Befehl „Feuer einstellen!“ erteilt.

Der heute 52 Jahre alte Polizeibeamte Klaus L. berichtete über seine damalige Flucht, daß er über die Mauerbrüstung gesprungen war. Auf West-Berliner Gebiet habe er dann die Einschüsse in seiner unmittelbaren Nähe bemerkt. Er sei aber von den Kugeln nicht getroffen worden.

Das Gericht folgte einer Anregung der Verteidigung, die Akten der DDR-Militärstaatsanwaltschaft über die Flucht heranzuziehen. Der Prozeß wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. ADN