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Unterm Strich

Während wir hier in der Kochstraße ob gewisser weggestrichener Förderungen in der Berliner Kultur ungläubig mit den Ohren schlackern, fahren in Frankreich Filmschaffende und Regierung ganz anderes Geschütz zur Rettung der eigenen Bestände auf. Dort bangt man seit Gatt um die eigene Zukunft, wenn nicht gar der Europäischen Union, zumindest auf dem Gebiet des Films. Er soll gegen die Übermacht Hollywoods geschützt werden. Das Gefälle von Exporten in die USA beträgt gegenüber der Einfuhr amerikanischer Filme nach Europa bald 9 Milliarden Mark. Deshalb soll Brüssel rechtlich zwingend vorschreiben, daß mehr als die Hälfte des Binnenfilmmarkts, sowohl in Kinos als auch zu Hause auf dem Bildschirm aus der EU stammen soll. Seit drei Monaten wird in der Europäischen Kommission über die Verschärfung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ aus dem Jahr 1989 gestritten. Paris hat nun wissen lassen, daß es noch während seines gerade begonnenen halbjährigen EU-Ratsvorsitzes eine Entscheidung durchsetzen will. Die Brüsseler Kommission ist wieder einmal tief gespalten zwischen den liberalen Mitgliedern des Nordens und den eher protektionistischen Ländern des Südens der Union: Die Opposition gegen Paris wird von der Bundesrepublik und Großbritannien angeführt. Frankreichs engste Alliierte sind die Italiener, die nach den Franzosen die wichtigste Filmindustrie in Europa haben.

Vom Markt-Geplänkel profitiert in diesem Jahr ein Franzos namens Alain Delon. Der 1935 in der Nähe von Paris geborene, gerne als „eiskalter Engel“ betitelte Delon wird auf den Filmfestspielen in Berlin mit einem Goldenen Bären für sein Lebenswerk ausgezeichnet, weshalb er auch als Ehrengast der Berlinale an die Spree kommen wird. Als Schauspieler verkörperte er den Mörder und den orientierungslosen Jüngling, den Börsenbroker ebenso wie Profiboxer wider Willen und clevere Fürstenneffen. Seine Partnerinnen waren dabei unter anderem Brigitte Bardot, Claudia Cardinale, Jane Fonda ... und Romy Schneider, die in „Der Swimmingpool“ von Jaques Deray 1969 mit ihm spielte.

Das Auktionshaus Christie's muß der Schweizer Kunsthändlerin Marie Zelinger de Balkany für einen gefälschten Egon Schiele knapp 1,4 Millionen Mark zurückerstatten. Ein Gericht entschied in London, daß ihr für ein 1987 ersteigertes Gemälde des österreichischen Malers der Kaufpreis plus Zinsen und Rechtskosten erstattet werden müsse. Die Echtheit des Werks war schon 1991 von der Schiele-Expertin Jane Kallir in einem Buch angezweifelt worden. Die Kunsthändlerin hatte daraufhin Christie's verklagt, das jegliche Verantwortung ablehnte. Der Richter kam nach Anhörung mehrerer Kunstexperten zu dem Ergebnis, das Original sei dermaßen übermalt worden, daß es als Fälschung eingestuft werden müsse.

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