: CDU will „Lex Lehrer“
■ Landesschulamt bringt wegen der Unvereinbarkeit von Parlamentsmandat und Beruf 17 Abgeordnete in Bedrängnis
Mit der Einrichtung eines Landesschulamtes gibt es ein neues Problem: Lehrer stehen nicht mehr im Dienst der Bezirke, sondern des Landes. Und als Landesbedienstete fallen sie unter die Unvereinbarkeitsregelung von Amt und Mandat der Landeswahlordnung. Als Mitglieder des Abgeordnetenhauses müßten sie dann etwa wie Richter oder Beamte und Angestellte der Hauptverwaltung ihren Beruf in der laufenden Legislaturperiode ruhen lassen – andernfalls bliebe ihnen ihr Mandat verwehrt.
CDU will Ausnahmeregelung
Damit Lehrer auch in Zukunft Mandat und Amt ausüben können, will die CDU-Fraktion eine grundsätzliche Ausnahmeregelung für Lehrer schaffen und den jetzigen Zustand praktisch fortschreiben, berichtete der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Volker Liepelt. Diese Ausnahme für eine bestimmte Berufsgruppe soll in der Verfassung festgeschrieben werden.
Hintergrund der „Lex Lehrer“ sind vor allem finanzielle Interessen. Siebzehn Lehrer sind derzeit Mitglieder im Berliner Abgeordnetenhaus, und ein Teil von ihnen geht seinem Beruf trotz Abgeordnetenhausmandat nach, wie zum Beispiel Oberstudienrätin Cordula Kollotschek, schulpolitische Sprecherin der CDU.
Neben den Abgeordnetendiäten, die den Verlust von Einkünften durch die politische Arbeit ausgleichen sollen, verdingt sie sich ein zusätzliches Lehrergehalt. In der CDU-Fraktion gibt es sechs, in der SPD fünf, bei Grünen und PDS jeweils drei und in der FDP keinen Lehrer.
Auch Hochschullehrern soll geholfen werden
Die Große Koalition hat sich bereits darauf verständigt, eine andere Berufsgruppe von Landesbediensteten – nämlich die Hochschullehrer – auch nach der Reform der Verfassung von der Regelung der Ämtertrennung auszunehmen.
Insofern wird die auf der Klausurtagung der CDU am Freitag besprochene Ausnahmeregelung im Parlament gute Chancen haben, beschlossen zu werden. Denn einerseits Professoren an den Universitäten von der Ämtertrennung auszuklammern, einfachen und damit auch einflußloseren Lehrern aber die Trennung von Amt und Mandat vorzuschreiben, wäre nur schwer zu begründen.
Kein Widerspruch der Grünen
Auch von Bündnis 90/Die Grünen wird kaum Widerspruch gegen die „Lex Lehrer“ der CDU zu erwarten sein. Mit der Gründung des Landesschulamtes und dem neuen Status der Lehrer als Landesbedienstete würden jene nicht zu „unmittelbaren Exekutivbeamten“, meinte gestern Sybille Volkholz, schulpolitische Sprecherin der Fraktion. Der Antrag der CDU würde von den Grünen „bestimmt nicht unterstützt“, aber es werde wohl auch nicht gegen ihn gestimmt. Dirk Wildt
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